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Oft gestellte Fragen

FAQ

 Auf dieser Seite haben wir einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, scheuen Sie sich nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Allgemeine Fragen

Damit Sie sich mit Ihrer Entscheidung bei uns zu studieren rundum wohl fühlen, lesen Sie bitte diese Information. 

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Studiengänge, die wir im Auftrag von Universitäten und Hochschulen anbieten, bewusst so konzipiert sind, dass Sie sehr unabhängig von uns und von Ihren Kommilitonen, in Ihrem eigenen Tempo und zu Zeiten die für Sie ideal sind, studieren können. Prüfen Sie, ob diese Art zu studieren für Sie die richtige ist. Wenn Sie sehr viel Austausch und Kontakt zu Ihren Kommilitonen wünschen, wären wir nicht das richtige Lehrinstitut für Sie.

Unsere Studierenden sind im Durchschnitt 42 Jahre alt, leben an verschiedenen Orten weltweit  und sind beruflich sehr stark eingebunden. Der Wunsch nach häufigem Kontakt zu uns oder zu Kommilitonen in Echtzeit, ist von Studierenden nicht gewünscht und deshalb ganz bewusst nicht geplant. Die unterschiedlichen Zeitzonen weltweit sprechen zudem gegen live-Austausch. Die Basisliteratur und die Aufzeichnungen von Vorlesungen werden digital und nicht live zur Verfügung gestellt. Sie können den Professoren somit keine Fragen in Echtzeit stellen. Fragen zu Vorlesungen können Sie jedoch in unser Forum posten. Ihre Jahrgangsleiter/in sowie unsere Dozenten werden alle Fragen zügig beantworten. Zudem sind fast alle Prüfungen so gestaltet, dass es eine Deadline für die Abgabe und nur sehr wenige Echtzeitprüfungen gibt, um Ihnen keine Anwesenheitstermine aufzuerlegen. Die Prüfungsaufgaben sind so formuliert, dass Sie klar und unmissverständlich sind und keine live-Vorlesungen zur Erläuterung bedürfen. Selbst den Abgabezeitpunkt Ihrer Prüfung haben Sie zum Großteil in der Hand. Wer mag kann bereits Wochen vor der Deadline die Prüfung reinreichen (was wir empfehlen).

Das bedeutet, dass nur einmal monatlich Online-Seminare stattfinden, mit denen Sie „live“ in Kontakt mit Kommilitonen und uns kommen. Zudem gibt es 1-2 Prüfungsaufgaben, die in Kleingruppen erarbeitet werden müssen, Sie als in Kontakt mit Studierenden sind. Mehr live-Kontakt zu Kommilitonen wird bewusst nicht erwartet.

Es steht Ihnen jedoch frei, so häufig wie Sie möchten, mit Ihrer/Ihrem Jahrgangsleiter/in via Zoom, Email, Telefon oder im Forum in Kontakt zu treten. Hier zählt – da Master-Niveau – „holen Sie sich aktiv was Sie von uns benötigen. Wir stehen für Sie bereit“. Unsere Jahrgangsleiter/innen sind täglich von Mo. – Do. für Sie erreichbar und freuen sich, Sie unterstützen zu können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Zoom-Räume an, in denen Sie sich mit Kommilitonen eigeninitiativ verabreden und in Kontakt treten können. Das wird durchaus häufig von Studierenden genutzt, die etwas mehr Kontakt zu Kommilitonen wünschen.

Fazit: Sollten Sie ein Studium mit viel live Kontakt mit festen Terminen zu Kommilitonen, zu Professoren und zur Jahrgangsleitung wünschen, ist dieses Studium vermutlich für Sie nicht geeignet. Unsere Zielgruppe sind überwiegend Führungskräfte, die viel Freiheit wünschen, anwesenheitspflichtige Termine schwer organisieren können und darüber hinaus gern autark arbeiten, auf Wunsch jedoch den Kontakt zu Kommilitonen aufnehmen.

Wir würden uns selbstverständlich sehr freuen, wenn Sie sich für uns entscheiden. Gleichzeitig wünschen wir uns Studierende, die später nicht über das unglücklich sind, was wir mit den Universitäten gemeinsam bewusst so konzipiert haben.

Uns liegt Ihre Zufriedenheit wirklich am Herzen.

Die AIHE GmbH ist europaweit der erste und einzige Anbieter von Studiengängen ohne jegliche Präsenz. Seit 2007 entwickelt die AIHE wissenschaftliche Weiterbildungen im Bereich Psychologie, Führung und Management. Beiräte und Kooperationspartner wie die Kommunikationslegende Prof. Dr. Friedemann Schulz von Thun geben ihre Expertise in die Entwicklung und Durchführung. Insbesondere kreative Lern- und Prüfungsleistungen, anwendungsorientierte Inhalte sowie eine sehr professionelle Kunden- /Studierendenbetreuung zeichnen das Angebot der AIHE aus. Ein innovativer Vorreiter im Bereich distance learning auf dem internationalen Markt.

Ja! Genau das ist ja das Ziel und der Sinn der präsenzlosen Studiengänge.

An den Studiengängen der AIHE GmbH können Sie ortsunabhängig von jedem Ort der Welt teilnehmen. Genau das ist unser Ziel. Es gibt keine Beschränkungen auf die Standorte der AIHE GmbH oder die der Kooperationspartner. Die virtuelle Lernplattform der AIHE GmbH fördert explizit das weltweite und unabhängige Studium.

Nein, die Studiengänge der AIHE GmbH verfügen grundsätzlich über keinen Numerus Clausus (NC).

Bewerbung

Nein, Sie können sich stets nur für einen Studiengang bewerben. Erhalten Sie eine Absage für einen spezifischen Studiengang, können Sie sich jedoch auf einen weiteren Studiengang bewerben. Die AIHE GmbH berät Sie gerne dabei zu ermitteln, welcher Studiengang Ihrem Interesse und Qualifikationen entspricht und begleitet Sie durch den Bewerbungsprozess.

 

Nein, es werden keine Bewerbungskosten erhoben.

Studienorganisation

London Metropolitan University: Ja, das können Sie. Starten Sie die Bewerbung und senden Sie uns die Nachweise, für welche Sie ECTS angerechnet bekommen möchten.

FHWien: Hier ist das Stellen eines Antrags auf Anrechnung von ECTS erst nach Anmeldung möglich.

Die Semesterzeiten der Studiengänge der AIHE GmbH sehen keine längeren Semesterferien bzw. vorlesungsfreien Zeiten vor. Prüfungsleistungen erfolgen in der Regel im Anschluss an das jeweilige Modul. Die Module sind über das jeweilige Semester verteilt, um ein effektives Studium begleitend zum Beruf zu ermöglichen.

 

Die AIHE GmbH legt bei der Gestaltung und Umsetzung von Prüfungsleistungen größten Wert auf praxisnahe, innovative Aufgaben und Aufgabenstellungen. Die Prüfungsleistungen sollen den Studierenden stets auch einen Mehrwert für Ihre praktische Tätigkeit bieten und sich auf die individuellen Lernbedürfnisse und Wissensschwerpunkte anpassen lassen. Mehr Informationen zu unseren Prüfungsleistungen finden Sie im AIHE-Portal unter den jeweiligen Studiengängen.

Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet haben, erhalten Sie Zugriff auf die Lernplattform und könnten schon beginnen die Zeit bis zum offiziellen Start zu nutzen. Sie könnten die Basisliteratur lesen und bereits vorarbeiten. 

 

Während des Studiums besteht die Möglichkeit, dass Sie mit Ihren Kommiliton*innen über Fachforen auf der virtuellen Lernplattform oder per Video- und Sprachfunktion austauschen und diskutieren. Die AIHE GmbH unterstützt die Etablierung freiwilliger lokaler Lerngruppen und bietet für digitale Treffen die Reservierung der digitalen Webinarräumen an. Darüber hinaus wird die Eigeninitiative von Studierenden begrüßt, gegenseitigen Kontakt aufzubauen.

Zur Teilnahme an den Studiengängen der AIHE GmbH benötigen Sie einen Computer mit Internetzugang, einer Webcam-Funktion, ein Headset und ein gängiges Textverarbeitungsprogramm sowie die Möglichkeit, PDF-Dateien zu erstellen.

 

Abschluss und Titel

 

Alle AIHE Studiengänge sind in Deutschland durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anerkannt und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angezeigt. Darüber hinaus sind die Studiengänge als auch unser Institut durch die Kooperations-Universität nach geltenden nationalen Anforderungen akkreditiert oder validiert.

Inwiefern Ihr Arbeitgeber und/oder staatliche Behörden einen Masterabschluss/ Mastergrad aus Deutschland, Österreich, Großbritannien oder den USA oder anderen Ländern anerkennt, ist pauschal nicht festzulegen. 

Es gibt weltweit so viele Länder in denen man studieren und akademische Abschlüsse erlangen kann (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Listen_von_Universitäten). 

Gleichzeitig gibt es genauso viele Länder, also mehr als 40.000 Konstellationen ob Land X einen Abschluss aus dem Land Y anerkennt. Doch auch das ist nicht genug, denn auch hier muss weiter in die Tiefe differenziert werden, was mit „Land“ in der Frage gemeint ist. Lautet die Frage: „Wird der im Ausland erworbene Abschluss in dem Land XXX anerkannt?“, könnte mit „Land“ der öffentliche oder staatliche Dienst, die Wirtschaft oder Universitäten gemeint sein. Und alle drei haben ebenfalls unterschiedliche Richtlinien. Um Ihre Frage professionell und seriös beantworten zu können, müsste die Frage wie folgt lauten: „Ist der Masterabschluss der Universität X in dem Land Y (das Land in dem ich arbeiten möchte) von Z (Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, Universitäten für Promotion…) anerkannt?“

Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob Sie bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen oder ob Sie ohne Erststudium in den Masterstudiengang eingestiegen sind. Manche Arbeitgeber erwarten durchaus, dass ein mindestens vier- bis fünfjähriges Studium (erst Bachelor und dann den Master) absolviert wurde. Andere wiederum legen mehr Wert auf die Berufserfahrung und halten ein breit gefächertes Spektrum an praktischen Fähigkeiten für relevanter. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise der entsprechenden staatlichen Behörde über die Anerkennung von Studiengängen die im Ausland erworben wurden, bevor Sie sich für ein Studium bei der AIHE GmbH einschreiben.

 

Nein. Sie sind eingeschrieben für einen Masterstudiengang und können folglich nur den Titel dieses Studiengangs erwerben.

Studiengänge, die die AIHE GmbH mit einer Kooperationsuniversität in verschiedenen Sprachen anbietet, sind als unterschiedliche Studiengänge offiziell registriert. Es ist demnach nicht möglich in einer Sprache zu studieren und den Titel in einer anderen Sprache zu erwerben.


Nein, der Abschluss bezieht sich grundsätzlich auf den erworbenen akademischen Grad, nicht auf die Studienform.

 

Die AIHE bietet weiterbildende Studiengänge an. Die Bezeichnung „weiterbildend“ bedeutet, dass die Ausgangssituation unserer Studiengänge davon ausgeht, dass bereits Vorbildung nachgewiesen werden kann – akademischer und/oder praktischer Natur. Gleichzeitig erklärt dies, warum die Studierenden der AIHE durchschnittlich 40 Jahre alt sind und über Berufs- und oft auch Führungserfahrung verfügen. Die Motivation für unsere Zielgruppe ist nicht die grundständige Ausbildung für ein bestimmtes Berufsfeld, sondern Studierende entscheiden sich aus folgenden Gründen für unser Angebot:

  • Sie möchten ihre bereits vorhandene praktische Tätigkeit auf wissenschaftliche Füße stellen und mit Theorien und Modellen erklären können, um professioneller arbeiten zu können.
  • Sie sind ohne Erststudium durch viel Einsatz und Fleiß in ihre derzeitige Position gelangt und streben nun einen akademischen Abschluss an.
  • Sie verfügen über einen Bachelor-Abschluss und möchte vor dem Einstieg in ihr Berufsleben einen Mastergrad erlangen. Diese Zielgruppe ist kleiner.

Weiterbildende Masterstudiengänge unterstützen darin, ein Wissen zu vertiefen und auszubauen, welches Studierende im Beruf einsetzen können. Selbstverständlich können die Masterabschlüsse unserer Partneruniversitäten auch hilfreich sein, um sich durch eine Zusatzqualifikation vom Bewerber-Wettbewerb abzuheben. Inwiefern Arbeitgeber sich für eine/n Absolvierende/n mit einem Mastergrad von einer AIHE Partneruniversität entscheiden, lässt sich nicht allgemein beantworten. Haben Sie eine konkrete Position vor Augen, für die Sie sich mit einem Studium bei der AIHE qualifizieren möchten, empfehlen wir Ihnen, sich vor Aufnahme des Studiums mit dem entsprechenden Unternehmen/ Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.

Über die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion wird länder- und institutionsspezifisch entschieden. Erkundigen Sie sich in dem Land, in welchem Sie eine Promotion anstreben bzw. direkt an der Universität, an welcher Sie promovieren wollen, über die dort geltenden Bestimmungen (Promotionsordnungen).

Verschiedene Universitäten in Europa erwarten eine mindestens 5-jährige wissenschaftliche Weiterbildung, d.h. entsprechend einen 3-jährigen Bachelor- und einen 2-jährigen Masterstudiengang. Das bedeutet, dass bei einem Einstieg ohne Erststudium in einen unserer Studiengänge sich der Erhalt einer Promotionsstelle schwierig gestalten könnte. In Deutschland haben etwa alle 16 Bundesländer unterschiedliche Zulassungskriterien, denen die Universitäten hinsichtlich einer Promotionsstelle unterliegen. Die Universitäten entwickeln darauf aufbauend für jeden Fachbereich Promotionsordnungen und entscheiden im Einzelfall, wer für eine Promotion zugelassen wird.

Das deutsche Gesetz erlaubt es Universitäten, unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen auch Bachelor-Absolvierende zur Promotion zuzulassen. Da dies nicht die Regel darstellt, empfehlen wir zunächst einen Bachelor-Grad und im Anschluss einen konsekutiven oder einen passenden mindestens 2-jährigen weiterbildenden Masterstudiengang zu absolvieren oder zwei einjährige – sofern Sie als klares Ziel eine Promotion anstreben.

Allgemeine, weiterführende Informationen für das Promovieren in Deutschland finden Sie hier: Rahmenbedingungen und Praxis der Promotion von Fachhochschul- und Bachelor-Absolventen

In England, Wales und Nordirland dauert ein Bachelor in der Regel drei Jahre, in Schottland vier Jahre. Der Master jedoch nimmt meistens nur ein Jahr in Anspruch. Zweijährige weiterbildende Masterprogramme sind selten in Großbritannien. Viele Studierende sorgen sich, ob der kürzere britische Master in Deutschland auch voll anerkannt ist. In der Privatwirtschaft sollten Sie keine Probleme bekommen, denn hier zählt die individuelle Qualifikation. In der Wirtschaft sind britische Master bzw. die sogenannten „short-masters“ durchaus sehr anerkannt.

Problematisch könnte es für Sie jedoch für das Anstreben einer Qualifikation im Staatsdienst sowie in staatlich regulierten Berufen und bei einer Promotion werden. In allen drei Bereichen wird fast immer nur mit fünf Jahren Studium zugelassen, allerdings handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen der Universitäten. Im europäischen Ausland erzielte Bachelor- und Mastergrade werden von deutschen Universitäten (z.B. wenn Sie promovieren wollen) nicht ohne Einzelfallprüfung anerkannt.

Selbstverständlich sind unsere Studiengänge nach UK und Österreichischem Gesetz akkreditiert.

Die Londoner Studiengänge sind nicht BPS (British Psychological Society) akkreditiert sondern nach QAA. 

Ein Rücktritt vom Vertrag für ein Fernstudium ist generell nur anhand der vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist möglich. Überprüfen Sie hierfür die Informationen Ihres Vertrages bzw. die Angaben im AIHE-Portal.

Vor der Bologna Reform wurden von Universitäten noch Titel verliehen. Z.B. als Dipl.-Biologe/Biologin oder Dipl.-Psychologe/Psychologin wurden Absolventen geehrt. 

Doch heute werden akademische Grade wie ein Bachelor oder ein Master verliehen und bescheinigen, dass man in einem bestimmten Fachbereich über ein akademisches Wissen verfügt. Z.B. Wirtschaftspsychologie MSc oder Kommunikationspsychologie MSc. Somit wird kein Titel verliehen, sondern eine Qualifikation in einem Fachbereich bestätigt.

Die Berufsbezeichnung Psychologe/Psychologin ist in Deutschland – anders als etwa in Österreich – nicht sondergesetzlich durch ein Berufsgesetz geschützt.  Psychologe ist also die in Deutschland nicht geschützte Berufsbezeichnung von Personen, die in der Regel das Studium der Psychologie an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erfolgreich absolvierten.

Mit Urteil vom 20. Juli 2017 bestätigte das OLG München (AZ 6 U 4436/16) die Auffassung von Prof. Jack Nasher dieses aufzulockern und kippte die Ansicht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), nach welcher die Bezeichnung ‚Wirtschaftspsychologe‘ nur verwenden durfte, wer über ein Diplom oder einen Bachelor- mit zusätzlichem Masterabschluss in Psychologie verfügte. Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich von nun an also Wirtschaftspsychologe nennen, so Prof. Nasher.
Quelle: Nasher, J. (2015): Focus Online: https://www.focus.de/wissen/experten/nasher/titel-und-welche-rolle-sie-spielen-wer-darf-sich-eigentlich-psychologe-nennen_id_4616430.html


BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland

Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse

Hintergrundinformationen:

·         Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde am 31.01.2020 wirksam.
·         Die Übergangsfrist galt bis zum 31.12.2020, während derer Abschlüsse aus dem VK als EU-Abschlüsse behandelt wurden.
·         Die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist nicht Bestandteil des Im Freihandelsabkommen „UK-EU TCA“.
·         Das Vereinigtes Königreich bleibt Signatarstaat der Lissabon-Konvention

Der Brexit hat keine Auswirkung auf die Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich. Abschlüsse von anerkannten britischen Hochschulen können weiterhin in Deutschland anerkannt werden. Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat. 

Die Universität oder Land/Stadt sollte dem Titel zugefügt werden. Beispiel:

  • Psychologische Medizin MSc (London) oder
  • Psychologische Medizin MSc, London oder
  • Psychologische Medizin (MSc London)

Quelle: Anabin: https://anabin.kmk.org/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-3.html

Sonstiges/Aktuelles

Als Anbieter von Fernstudiengängen im Online-Format sind die Studiengänge der AIHE GmbH nicht von der aktuellen Situation durch Corona/COVID-19 eingeschränkt. Die Angebote der AIHE GmbH finden wie gewohnt statt.

Die Mehrheit der Wähler hat sich beim Brexit-Referendum für den Austritt aus der EU ausgesprochen. Das verunsichert Menschen, die sich für ein Hochschulstudium in Großbritannien interessieren. Als Lehrinstitut mit Sitz in Deutschland/Schleswig-Holstein ist eine Zusammenarbeit mit Universitäten außerhalb der EU jedoch laut Hochschulgesetz gestattet. Somit hat der Brexit keinen Einfluss auf die Kooperation oder den Masterabschluss.

Das was noch nicht geregelt ist zwischen EU und UK ist, ob in Deutschland der Zusatz „London“ hinter dem Titel MSc zu tragen sein wird oder nicht.

Beispiel:

Joh. Sebastian Bach MSc
oder
Joh. Sebastian Bach MSc (London)